Einer meiner oberen Vorderzähne (einer) war etwas dunkler als der andere, deshalb ging ich zum Zahnarzt, um Rat zu holen. Ich dachte darüber nach, es aufzuhellen, aber der Zahnarzt riet mir zur Verblendung, da der Zahn bereits mit einem Wurzelkanal behandelt worden war und dies (seiner Meinung nach) die beste Wirkung erzielen sollte. Nachdem er ungefähr die Hälfte meines Zahns gefeilt hatte, trug er eine Verblendung auf und es stellte sich heraus, dass sich die Farbe erheblich von den übrigen Zähnen unterschied, sodass ich mich beschwerte. Der Zahnarzt hat dieses Furnier für mich abgelegt und bei einem Techniker ein anderes bestellt - einen anderen Farbton. Und ein Komposit wurde auf meinen Zahn aufgetragen (Schutz). Am nächsten Tag, als ich morgens aufwachte, hatte ich weder einen zusammengesetzten "Schutz" noch einen Zahn - er brach! Ich habe nur noch einen winzigen Baumstumpf übrig. Der Zahnarzt sagte, es sei unmöglich, Furniere aufzusetzen, und schlug vor, eine Krone aufzusetzen, für die Sie extra bezahlen müssen (400 PLN oder 1200 PLN!). Aber ich wollte keine Krone ... Ich hatte kein EINS und kein Furnier mehr und war dem Risiko weiterer Kosten ausgesetzt. Ich möchte hinzufügen, dass ich Dozent bin und mein Auftritt jetzt verschoben ist. Der Zahnarzt gab das Geld zurück, das ich für das Furnier bezahlt hatte. Ist in meinem Fall eine Entschädigung fällig?
Sehr geehrter Herr, bevor Sie Schadensersatzmaßnahmen ergreifen, sollten Sie zunächst die Angelegenheit untersuchen. Lesen Sie Ihre medizinischen Unterlagen und prüfen Sie, ob Sie sich möglicherweise vom Zahnarzt geirrt haben oder nicht.
Vielleicht lohnt es sich in diesem Fall, den Ombudsmann des Patienten zu besuchen, dessen Intervention einige Zweifel lösen könnte. Es lohnt sich auch, alle medizinischen Unterlagen zu sammeln und sie mit einem anderen Spezialisten auf dem Gebiet der Zahnmedizin zu konsultieren.
Rechtsgrundlage: Gesetz über Patientenrechte und Patientenombudsmann (Journal of Laws von 2009, Nr. 51, Punkt 417, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.