Muss der Elternteil den Krankenhausaufenthalt bezahlen, wenn er wegen eines kranken Kindes dort ist?
JA. Die Höhe eines solchen Aufenthalts wird immer von der Krankenhauseinheit individuell festgelegt. Der Patient hat Anspruch auf zusätzliche Pflege. Unter zusätzlicher Pflege wird die Pflege verstanden, die nicht in der Bereitstellung von Gesundheitsdiensten besteht, einschließlich der Betreuung einer Patientin während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Der Patient trägt die Kosten für die Ausübung der Rechte, wenn die Umsetzung dieser Rechte zu den Kosten führt, die der Gesundheitseinrichtung entstehen, die medizinische Tätigkeiten wie stationäre und rund um die Uhr stattfindende Gesundheitsdienste im Sinne der Bestimmungen über medizinische Tätigkeiten ausführt. Die Höhe der Gebühr, die die Kosten kompensiert, wird vom Unternehmensleiter unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten für die Ausübung der Rechte festgelegt. Informationen über die Höhe der Gebühr und die Methode ihrer Bestimmung sind öffentlich und werden in den Geschäftsräumen des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Versicherung deckt der Nationale Gesundheitsfonds nur die Kosten für die dem Patienten erbrachten Gesundheitsleistungen. Die Ausnahme ist die Erstattung des Aufenthalts der Mutter (auf der Entbindungs- und Neugeborenenstation) im Rahmen eines "längeren Krankenhausaufenthaltes einer stillenden Mutter aufgrund der Gesundheit des Kindes - ab dem 5. Tag nach der Geburt". Die Kosten für einen solchen Aufenthalt betragen PLN 102 pro Nacht. Trotz der Tatsache, dass es in Kinderstationen von Krankenhäusern auch stillende Mütter gibt, wurde eine ähnliche Rückerstattung nicht eingeführt. Es gibt keine Liste von Dienstleistungen, die als medizinisch notwendig angesehen werden könnten. Die Erstellung einer solchen Liste ist unmöglich, da jede Dienstleistung aus medizinischer Sicht als eine Dienstleistung angesehen werden kann, wenn der Arzt feststellt, dass aus gesundheitlichen Gründen und aufgrund der erwarteten Dauer des Aufenthalts des Patienten eine bestimmte Art von Gesundheitsleistungen in Form von Sachleistungen, einschließlich elterlicher Fürsorge, erbracht werden muss. Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers zur Änderung der Verordnung über garantierte Leistungen im Bereich der Gesundheitsprogramme vom 11. Januar 2010 Nr. 5, Punkt 29 in der geänderten Fassung) Gesetz vom 6. November 2008 über die Rechte von Patienten und den Ombudsmann für Patientenrechte (Journal of Laws von 2012, Punkt 159)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.