Hallo, ich bin die Mutter eines 3-jährigen. Die Tochter wurde in ein Sanatorium überwiesen. Bekomme ich als Vormund des Kindes (80% bezahlt) für den Zeitraum des Aufenthalts meines Kindes einen Krankenurlaub? Muss ich mich bewerben, wenn ich nicht so viel Urlaub für unbezahlten Urlaub habe? Bitte geben Sie die Rechtsgrundlage an.
Meiner Meinung nach können in einer solchen Situation mehrere Lösungen verwendet werden. Vielleicht ist es am besten, Ihren Arzt um ein ärztliches Attest zu bitten. Es ist Sache des behandelnden Arztes, zu entscheiden, ob ein Kind ausgestellt wird. Die maximale Dauer einer solchen Befreiung beträgt 60 Tage in einem Kalenderjahr. Es ist wichtig, dass diese 60 Tage unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie gewährt werden. Wenn unsere Kinder zu unterschiedlichen Zeiten krank sind, darf der Gesamtbetrag des bezahlten Urlaubs für die Kinderbetreuung 60 Tage nicht überschreiten. Wenn die Befreiung teilweise von einem der Elternteile und teilweise von dem anderen Elternteil übernommen wird, darf der Gesamtbetrag der Befreiung für beide Elternteile (Erziehungsberechtigte) 60 nicht überschreiten.
Das Pflegegeld wird dem Krankenversicherten für die Betreuung eines kranken Kindes unter 14 Jahren und einem anderen kranken Familienmitglied sowie dem Krankenversicherungspflichtigen auch für die Betreuung eines Kindes unter 8 Jahren gewährt.
Eine andere Lösung ist definitiv ein Urlaub oder ein unbezahlter Urlaub. Hervorzuheben ist, dass Sie bei Inanspruchnahme der Krankenstandsoption Anspruch auf eine Pflegezulage haben. Das Pflegegeld wird unter der Bedingung gewährt, dass es keine anderen Haushaltsmitglieder gibt, die ein Kind oder ein anderes krankes Familienmitglied betreuen können. Diese Bedingung gilt nicht für die Betreuung eines kranken Kindes unter 2 Jahren. Bei der Betreuung eines Kindes unter 8 Jahren werden die Eltern des Kindes, die nicht formell verheiratet sind, aber in einem gemeinsamen Haushalt leben, als Ehepartner behandelt. Rechtsgrundlage: Gesetz über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (Journal of Laws of 2014, Punkt 159)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.