Ich bin arbeitslos und unterliegt dem MOPR. Aus diesem Grund lebt sie von einer regelmäßigen Zulage von 172 PLN / m und einer Wohnbeihilfe von 190 PLN / m. Er bekommt auch Essensgutscheine. Ich bin 37 Wochen schwanger, der Vater des Kindes ist mein Partner, mit dem ich nicht lebe. Ich habe erfahren, dass ich für meine schwierige Lebenssituation kein Familien- und Babygeld erhalten würde, weil mein Partner 2.000 brutto verdient. Ich habe gehört, dass dies nur möglich ist, wenn ich einen Unterhaltsfall vor Gericht einreiche. Habe ich in einer solchen Situation keinen Anspruch auf das sogenannte Zweit- und Familienbabybündel? Ist es möglich, es irgendwie wegzulassen, um nicht rechtliche Schritte gegen meinen Partner wegen Unterhalts einzuleiten, sondern den Betrag von ihm zur Hand zu bekommen?
In Unterhaltsangelegenheiten ist es immer möglich, dass Ihr Partner an den finanziellen Angelegenheiten des Kindes teilnimmt. Es muss nicht immer eine gerichtliche Lösung sein. Sie können die Kosten einfach außergerichtlich abschätzen.
Eine Bedingung für den Erhalt einer Zulage für die Geburt eines Kindes
Um den Geburtszuschlag zu erhalten, müssen Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Es ist nicht möglich, den Zuschlag selbst ohne das Kindergeld zu erhalten. Daher müssen Sie zuerst eine Familienbeihilfe mit Zulagen beantragen, in der Sie Folgendes auswählen sollten: Geburtsbeihilfe.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Familienbeihilfe wird Familien gewährt, deren Einkommen pro Person 539 PLN oder 623 PLN nicht überschreitet (in einer Familie mit einem Kind mit einer Bescheinigung über eine Behinderung oder einer Bescheinigung über eine mittelschwere oder schwere Behinderung).
Becikowe - wer hat Anspruch darauf?
Der Geburtszuschlag ist einmalig in Höhe von 1.000 PLN zu zahlen. Es steht der Mutter oder dem Vater oder dem Erziehungsberechtigten des Kindes zur Verfügung, bis das Kind das Alter von einem Jahr erreicht hat.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 28. November 2003. über Familienleistungen (Journal of Laws von 2006 Nr. 139, Punkt 992, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.