Vor vier Jahren habe ich zwei Implantate mit einem Zahnersatz versehen. Derzeit muss diese Prothese aufgrund des Verlusts des Zahnknochens ausgetauscht werden. Kann ich ein Stipendium bekommen? Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Formalitäten sollte ich arrangieren und an wen kann ich mich wenden? Vielen Dank für die Antwort und die besten Grüße.
Die diesbezüglichen erforderlichen Informationen sollten von einem Zahnarzt bereitgestellt werden, der eine Vereinbarung mit dem Nationalen Gesundheitsfonds unterzeichnet hat.
Aufgrund der Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf Zahnbehandlung. Die prothetische Behandlung mit herausnehmbaren Teil- und Vollacrylprothesen im Ober- und Unterkiefer wird alle 5 Jahre erstattet, während die Wiederherstellung der Kaufunktion durch Reparatur der Teil- und Vollentfernungsprothesen im Ober- und Unterkiefer alle 2 Jahre erfolgt und umfasst:
- Füllen fehlender Zähne mit einer Teilprothese nur mit geraden, gebogenen Verschlüssen im Bereich von 5-8 fehlenden Zähnen in einem Zahnbogen,
- Füllen fehlender Zähne mit einer Teilprothese mit nur geraden, gebogenen Verschlüssen im Bereich von mehr als 8 fehlenden Zähnen in einem Zahnbogen.
- Versorgung des zahnlosen Kiefers mit einem vollständigen Zahnersatz im Kiefer, einschließlich eines funktionellen Abdrucks auf einem einzelnen Tablett;
- Versorgung des zahnlosen Kiefers mit einer vollständigen Prothese im Unterkiefer, einschließlich eines funktionellen Abdrucks auf einem einzelnen Tablett;
- Wiederherstellung der Kaufunktion durch größere Reparatur von herausnehmbarem Zahnersatz mit Abdruck,
- vollständige indirekte Unterfütterung einer Prothese, einschließlich der Formgebung des Randes - für den Kiefer,
- vollständige indirekte Unterfütterung einer Prothese, einschließlich funktioneller Formgebung des Randes - für den Unterkiefer.
Rechtsgrundlage: VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS vom 6. November 2013 über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung (Journal of Laws von 2013, Punkt 1462).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.