"RüCKWIRKENDER" ANTRAG AUF KRANKENVERSICHERUNG - NEUE REGELN
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"Rückwirkender" Antrag auf Krankenversicherung - neue Regeln



Tipp Der Redaktion
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Ab dem 12. Januar 2017 gelten neue Regeln für die "rückwirkende" Anwendung auf die Krankenversicherung. Personen, die einen Arzt konsultiert haben, aber Schwierigkeiten hatten, ihren Leistungsanspruch zu bestätigen, haben eine gewisse Zeit für eine "nachträgliche" Berichterstattung