Ich habe privat eine obere und eine untere Prothese hergestellt (jeweils ca. 10 Hohlräume), es war meine erste Prothese. Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung von mindestens einem Teil der entstandenen Kosten?
Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Agnieszka SicińskaZahnarzt, medizinischer Direktor des EURODENTAL Dental Center