Hallo! Ich wurde vom 19. Juni bis 10. Juli in ein Spa-Sanatorium verwiesen. Ich arbeite als Lehrer, also ist die Hälfte meines Aufenthalts während des Schuljahres. Anscheinend haben Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts im Sanatorium keinen Anspruch auf Krankenurlaub, und es ist bekannt, dass der Lehrer das Datum des Urlaubs nicht wählen kann. Wie kann man dieses Problem lösen? Grüße, Schütze
Das ist nicht wahr. Für die Zeit des Aufenthalts im Sanatorium haben Sie Anspruch auf einen Krankenstand in Höhe von 80% der Berechnungsgrundlage für das Krankengeld. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausnahme auf dem ZLA-Formular. Es ist hier anzumerken, dass Sanatorien nicht verpflichtet sind, es herauszugeben, und daher ein Problem auftritt. Bevor Sie jedoch außerhalb der Ferienzeit ins Sanatorium gehen, sollten Sie sich fragen, ob der Arzt für die Dauer des Aufenthalts im Sanatorium ein ärztliches Attest ausstellen wird. Wenn eine Person in einem Spa-Krankenhaus behandelt wird, hat sie für eine solche Behandlung Anspruch auf ein Krankengeld von 70% der Basis. Es ist zu beachten, dass der Arzt die entsprechenden Informationen über den Krankenhausaufenthalt in Punkt 11 der ZUS ZLA-Krankenstandsbescheinigung vermerkt, in der die Anzahl der Tage des Krankenhausaufenthalts eingetragen ist. Daher kann ein Aufenthalt in einem Sanatorium stattfinden als Teil von:
- Krankheitsurlaub - Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 80% des Arbeitsentgelts
- Jahresurlaub - Der Arbeitnehmer erhält für diese Zeit die volle Vergütung.
Rechtsgrundlage: das Arbeitsgesetz (Journal of Laws von 1998, Nr. 21, Punkt 94 in der geänderten Fassung), das Gesetz über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (Journal of Laws von 2010, Nr. 77, Punkt 5012 in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.