Der Hausarzt weigerte sich, psychisch Kranke zu besuchen, und forderte, dass wir die familiären Beziehungen verbessern sollten, da dies ein einfaches Argument war. Oma wurde psychiatrisch behandelt und weigerte sich, Medikamente einzunehmen (zwei Schlaganfälle), sie ließ ihren Blutdruck nicht kontrollieren, sie war nervös, aggressiv und allgemein aufgeregt. Aus Angst vor einem weiteren Schlaganfall rief ich an, um einen Termin und eine Untersuchung zu vereinbaren, da der Rettungsdienst nicht kommt, um den Druck zu messen. Trotz meiner Bitte wurde ich abgelehnt. Meine Frage ist, war die Ablehnung gerechtfertigt und was wäre, wenn sie einen Schlaganfall gehabt hätte?
Die Frage der Ankunft eines Krankenwagens sollte gründlich erklärt werden. Bei Fahrlässigkeit oder Trägheit des Rettungsdienstteams sollte die Angelegenheit von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft behandelt werden, um alle Umstände des Falls zu klären. Das Problem könnte auch vom Ombudsmann des Patienten untersucht werden. Es ist hervorzuheben, dass Erste Hilfe eine Reihe von Aktivitäten ist, die durchgeführt werden, um eine Person in einem plötzlichen Gesundheitsnotstand zu retten, der von einer Person am Unfallort durchgeführt wird. Andererseits ist ein Zustand eines plötzlichen Gesundheitsnotfalls ein Zustand, der ein plötzliches oder kurz vorweggenommenes Auftreten von Symptomen einer Verschlechterung der Gesundheit beinhaltet, deren direkte Folge eine ernsthafte Schädigung der Körperfunktionen oder eine Schädigung des Körpers oder ein Verlust des Lebens sein kann, die sofortige medizinische Rettungsmaßnahmen und Behandlung erfordert.
Gemäß Artikel 6 des Gesetzes über die staatliche medizinische Rettung hat eine Person, die durch von ihr geleistete Erste Hilfe einen Sachschaden erlitten hat, Anspruch auf eine Entschädigung durch die Staatskasse, die von dem für den Ort, an dem der Schaden entstanden ist, zuständigen Woiwode vertreten wird. Die Entschädigung für Schäden deckt den tatsächlichen Schaden ab. Schadensersatz ist nicht fällig, wenn der Schaden allein durch das Verschulden der verletzten Person oder eines Dritten verursacht wurde, für den die Staatskasse nicht verantwortlich ist. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964 - Bürgerliches Gesetzbuch (Journal of Laws Nr. 16, Punkt 93, in der geänderten Fassung) können angewendet werden, um den Schaden zu beheben. Rechtsgrundlage: Gesetz über Rettungsdienste (Journal of Laws von 2013, Punkt 757 in der geänderten Fassung), Gesetz über das Bürgerliche Gesetzbuch (Journal of Laws Nr. 16, Punkt 93 in der geänderten Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.