Es gibt bereits Richtlinien für Kinos, Theater, Opern und Philharmoniker zur Wiederaufnahme des Betriebs. Bald können die Zuschauer das kulturelle Erbe genießen. Aber mit einigen Einschränkungen.
- Heute teilen wir eine Reihe von Richtlinien, die eine weitere, präzisere Reihe von Richtlinien für den Bau solcher Orte sind. Das Schlüsselelement besteht darin, die Fähigkeiten einer bestimmten Kulturinstitution an die vom Chief Sanitary Inspector entwickelten Richtlinien anzupassen - und hier behalten wir die Empfehlung bezüglich Konsultationen mit örtlichen Sanitärinspektoren bei -, lesen wir in der Erklärung des Ministeriums für Kultur und nationales Erbe.
Mitarbeiter einer bestimmten Institution und Zuschauer sollten angewiesen werden, bei störenden Symptomen nicht zum Screening zu kommen. Die Teilnahme von Zuschauern an einer Vorführung oder Aufführung ist zulässig, sofern sie Mund und Nase bedecken und den Zuschauern nicht mehr als die Hälfte der Sitzplätze im Raum zur Verfügung stellen. Die Reihen sollten abwechselnd mit einem freien Platz zwischen den Zuschauern sein.
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Die ausübenden Personen müssen bei Arbeitsbeginn eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Das Ministerium für Kultur und nationales Erbe empfiehlt, zunächst künstlerische Veranstaltungen in einer kleinen Besetzung zu organisieren, wobei die Möglichkeit zu berücksichtigen ist, Proben in großen Sälen unter Einhaltung des erforderlichen Abstands durchzuführen. Das Ministerium schlägt vor, Repertoire-Aufführungen und Konzertprogramme an die Bedürfnisse von Open-Air-Shows und -Konzerten anzupassen (sofern deren Organisation möglich ist) und die Zusammensetzung des Orchesters einzuschränken.
Für die Schauspieler wird empfohlen, "individuelle künstlerische Aktivitäten mit einer Anpassung des Abstandes von 1,5 Metern zwischen den möglichen Aktivitäten durchzuführen". Nach dem Entfernen sollte das Kostüm in eine Plastiktüte mit dem Vor- und Nachnamen des Künstlers gelegt und dann zur Wäsche gebracht werden.
Das Ministerium empfiehlt, die persönlichen Daten der Zuschauer zu sammeln, da diese nach deren Ende einen einfachen Kontakt mit den Veranstaltungsteilnehmern ermöglichen. Das Sammeln ist nicht obligatorisch, wird jedoch nach Möglichkeit empfohlen, um die epidemiologische Untersuchung durch die Sanitärdienste zu erleichtern, falls festgestellt wird, dass eine infizierte Person an einem bestimmten Ereignis teilgenommen hat. Diese Daten sollten vom Veranstalter 2 Wochen lang aufbewahrt werden.
Detaillierte Richtlinien für Kinos und für Organisatoren von Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen während der SARS-CoV-2-Virusepidemie in Polen finden Sie unter https://www.gov.pl/web/kultura/.
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