GRENZüBERSCHREITENDE RICHTLINIE UND NATIONALER GESUNDHEITSFONDS - KöNNEN WIR DIE ERSTATTUNG VON BEHANDLUNGSKOSTEN IM AUSLAND DURCH DEN NATIONALEN GESUNDHEITSFONDS BEANTRAGEN?
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Grenzüberschreitende Richtlinie und Nationaler Gesundheitsfonds - Können wir die Erstattung von Behandlungskosten im Ausland durch den Nationalen Gesundheitsfonds beantragen?



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Ab Oktober 2013 ist die sogenannte grenzüberschreitende Richtlinie, nach der die Länder der Europäischen Union verpflichtet sind, den versicherten Patienten die Behandlungskosten in anderen EU-Ländern zu erstatten. In Polen jedoch für die Erstattung der medizinischen Behandlung im Ausland