Kann ich meine im Ausland arbeitende Tochter bei Krankheit bei ZUS privat versichern?
Es handelt sich wahrscheinlich um eine freiwillige Versicherung im Nationalen Gesundheitsfonds. Freiwillige Versicherte haben das Recht auf Behandlung in Polen und im Ausland. Grundlage für die Behandlung im Ausland ist ein EHIC-Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Person in Polen Krankenversicherungsbeiträge zahlt.
Wer sich freiwillig krankenversichern lassen will, muss die notwendigen Formalitäten nicht nur beim Nationalen Gesundheitsfonds, sondern auch beim ZUS erledigen. Daher muss eine Person, die an einer solchen Versicherung interessiert ist, zunächst einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung bei der Provinzabteilung des Nationalen Gesundheitsfonds stellen. Ein solcher Antrag kann in jeder Zweigstelle des Nationalen Gesundheitsfonds angefordert oder von der Website des Nationalen Gesundheitsfonds heruntergeladen werden. Dann ist es notwendig, einen freiwilligen Krankenversicherungsvertrag mit der NFZ abzuschließen. Die Deckung der Person, die mit der freiwilligen Krankenversicherung befasst ist, erfolgt zu dem in dem mit dem Nationalen Gesundheitsfonds geschlossenen Vertrag festgelegten Datum - jedoch nicht früher als am Tag der Einreichung des Antrags - und endet mit dem Datum der Beendigung dieses Vertrags oder nach einem Monat ununterbrochener Zahlungsrückstände. Die freiwillige Krankenversicherung endet auch, wenn Sie krankenversichert sind.
Nach Erledigung der Formalitäten mit der NFZ muss der Versicherte das ZUS ZZA-Dokument mit dem Versicherungstitelcode 24 10 XX innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrags mit der NFZ bei der örtlichen ZUS-Organisationseinheit einreichen. Darüber hinaus ist die versicherte Person verpflichtet, für jeden Monat der Krankenversicherung eine ZUS DRA-Abrechnungserklärung mit einer abgerechneten Krankenversicherungsprämie einzureichen. Beitragszahlungen werden per Post oder Bank auf das ZUS-Konto geleistet, wobei die entsprechenden Formulare bestätigt werden.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.