Abtreibung ruft immer starke Emotionen hervor, was sich in den gesetzlichen Bestimmungen widerspiegelt. Verschiedene Länder haben unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs oder des vollständigen Verbots der Abtreibung.
Eine Frau entscheidet sich aus vielen Gründen für eine Abtreibung. Dies können medizinische Indikationen sein (Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens einer Frau, Feststellung schwerer Geburtsfehler beim Fötus während vorgeburtlicher Untersuchungen), Empfängnis infolge von Vergewaltigung oder inzestuösem Geschlechtsverkehr, persönliche Gründe (eine Frau fühlt sich für ein Kind zu jung oder zu alt, befindet sich in einer schwierigen Situation ist einsam, hat keinen Partner) oder zumindest familiäre Probleme, schlechte Beziehungen zu einem Partner.
Abtreibung im Sinne der Regeln globaler Organisationen
Verschiedene Länder haben unterschiedliche Gesetze bezüglich der Zulässigkeit von Abtreibungen. Und sie haben im Allgemeinen wenig mit Gesetzen zu tun, die von Weltorganisationen verabschiedet wurden. Beispielsweise bedeutet gemäß der UN-Konvention von 1989 über die Rechte des Kindes "ein Kind jeden Menschen unter 18 Jahren" (Artikel 1) und "jedes Kind hat das unveräußerliche Recht auf Leben" (Artikel 6).
Im Jahr 2004 entschied der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einstimmig, dass "ein ungeborenes Kind nicht als" Person "angesehen wird, die direkt durch Art. 2 der Konvention (Recht auf Leben), und selbst wenn das Ungeborene das "Recht auf Leben" hat, ist es implizit durch die Rechte und Interessen der Mutter begrenzt. "
Wichtig
Die polnische Gesetzgebung sieht einen Schwangerschaftsabbruch in folgenden Fällen vor: Wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Frau darstellt, wenn vorgeburtliche Tests oder andere medizinische Indikationen auf eine schwere und irreversible Beeinträchtigung des Fötus hinweisen, wenn die Schwangerschaft auf eine Straftat zurückzuführen ist (bis zu 12 Wochen).
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In Ländern, in denen Abtreibung auf Anfrage legal ist, ist sie nur in den frühen Stadien der Schwangerschaft zulässig. Mit besonderen Ausnahmen handelt es sich in der Regel nach dem ersten Trimester um eine Straftat.
Zu den Ländern mit strengeren Bedingungen für den Schwangerschaftsabbruch oder das vollständige Verbot in Europa gehören: Malta, San Marino, Monaco, Vatikan, Liechtenstein, Irland und Polen.
In Ländern, in denen Abtreibung illegal oder stark eingeschränkt ist, kommt es vor, dass Frauen zur Operation ins Ausland gehen (z. B. von Polen nach Deutschland, Schweden, Großbritannien).
Rechtliche Lösungen zur Abtreibung
Die rechtlichen Lösungen für den Schwangerschaftsabbruch in einzelnen europäischen Ländern sind sehr unterschiedlich. Und so z.B.
»Irland - es ist das einzige EU-Land, in dem Abtreibung weiterhin vollständig verboten ist und nur im Falle einer direkten Bedrohung des Lebens einer Frau möglich ist. Art. 40 der Verfassung garantiert dem Ungeborenen das Recht auf Leben. Abtreibung ist hier also illegal.
»Spanien - Schwangerschaftsabbruch ist in folgenden Fällen zulässig: wenn die Schwangerschaft auf Vergewaltigung zurückzuführen ist (in den ersten 12 Schwangerschaftswochen), wenn der Verdacht besteht, dass der Fötus geschädigt wird, wenn die Operation erforderlich ist, um eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Frau zu vermeiden. Obwohl Abtreibung, außer in besonderen Fällen, illegal ist, ist sie in der Praxis auf Antrag der Frau erhältlich.
»Portugal - Abtreibung ist in der sogenannten erlaubt Sonderfälle, ähnlich wie in Spanien. In der Praxis werden die meisten Abtreibungsverfahren jedoch auf Anfrage unter dem Vorwand einer „Bedrohung der psychischen Gesundheit einer Frau“ durchgeführt.
»Belgien - Obwohl das Strafgesetzbuch" ein Strafregister für alle Personen vorsieht, die in irgendeiner Weise eine künstliche Fehlgeburt bei einer Frau verursacht haben ", ist die Anwendung dieses Artikels ausgeschlossen, wenn" die Frau in einer verzweifelten Situation ist "und der Arzt aufgefordert wird, die Schwangerschaft abzubrechen vor dem Ende von 12 Wochen ab der Empfängnis. Nach 12 Wochen ist eine Abtreibung möglich, wenn die Entwicklung einer Schwangerschaft eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau darstellt oder wenn sicher ist, dass das Kind von einer besonders schweren Krankheit betroffen sein könnte.
»Deutschland - Abtreibung ist gesetzlich zulässig, wenn: die Frau dem Arzt eine Bescheinigung vorlegt, dass sie mindestens 3 Tage vor dem Eingriff konsultiert hat, dass die Abtreibung von einem Arzt durchgeführt wird, dass seit der Empfängnis des Kindes nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind. Nach 12 Wochen Abtreibung, gemacht werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Kind behindert geboren werden könnte. In dieser Situation ist eine Abtreibung bis zu 22 Wochen nach der Empfängnis zulässig.
»Frankreich - eine Frau in einer verzweifelten Schwangerschaftssituation kann ihren Arzt bitten, sie zu kündigen. Der Eingriff kann vor Ablauf von 12 Wochen nur von einem Arzt durchgeführt werden. Der Schwangerschaftsabbruch kann in einer Situation erfolgen, in der eine Frau nach Rücksprache mit einem Arzt ihren Antrag auf Operation wiederholt und diesen Antrag schriftlich äußert. Der Schwangerschaftsabbruch kann auch zu einem späteren Zeitpunkt (bis zum Ende der Schwangerschaft) erfolgen, wenn nach Untersuchungen und nach Diskussion zweier Ärzte der Schluss gezogen wird, dass die Entwicklung einer Schwangerschaft eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau darstellt oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Kind schwer krank wird.
Die Kosten für eine Abtreibung werden von der Gesundheitsversorgung übernommen. Es ist auch legal, Schulmädchen ab 12 Jahren die Abtreibungspille "am nächsten Morgen" zu verabreichen, ohne ihre Eltern zu informieren.
»Österreich - Abtreibung ist legal, wenn sie mit Zustimmung der Frau innerhalb der ersten 3 Monate nach der Schwangerschaft erfolgt. Aus medizinischen Gründen ist auch ein Schwangerschaftsabbruch über 3 Monate bis zur Entbindung und wenn die schwangere Frau zum Zeitpunkt der Empfängnis jünger als 14 Jahre war, zulässig. In der Praxis ist eine Abtreibung auf Wunsch der Frau möglich.
»Vereinigtes Königreich - Eine Schwangerschaft kann legal abgebrochen werden, wenn zwei Ärzte (es kann nur einen geben) der Meinung sind, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft ein größeres Risiko für die Frau darstellt als die Beendigung der Schwangerschaft, oder wenn das Risiko besteht, dass das Kind beeinträchtigt geboren wird. Es gibt keine festgelegte Schwangerschaftsdauer, zu der sie gesetzlich beendet werden kann. Derzeit haben sogar 11-jährige Mädchen in Großbritannien. Großbritannien gewährte Zugang zu Verhütungs- und Abtreibungspillen und Abtreibungen ohne die Zustimmung und das Wissen der Eltern.
»Italien - Schwangerschaftsabbruch ist in den ersten 90 Tagen der Schwangerschaft zulässig. Es wird auf Antrag einer Frau erstellt, die von einem Arzt einer Familienberatungsstelle, einer sozialen und medizinischen Einrichtung oder eines Vertrauensarztes in einer geeigneten Einrichtung bestätigt wird. Nach den ersten 90 Tagen kann eine Abtreibung auftreten, wenn: Schwangerschaft oder Geburt eine ernsthafte Bedrohung für das Leben der Frau darstellen und das Kind beeinträchtigt geboren werden könnte.
»Dänemark - Jede Frau hat das Recht, ihre Schwangerschaft auf Anfrage bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche und unter bestimmten Bedingungen bis zum Ende nach 12 Wochen abzubrechen (wenn Schwangerschaft, Geburt oder Kinderbetreuung das Risiko einer Verschlechterung der Gesundheit oder ihres Lebenszustands der Frau mit sich bringen würden). Wenn eine Schwangerschaft das Ergebnis von Inzest, Vergewaltigung oder einer anderen Art von sexuellem Übergriff ist, wenn Schwangerschaft, Geburt oder Kinderbetreuung eine ernsthafte psychosoziale Belastung für eine Frau darstellen können, ist eine Abtreibung in der Praxis in Dänemark ohne Einschränkungen zulässig.
»Schweden - Eine Frau hat das Recht, bis zu 12 Wochen ihrer Dauer frei über den Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Er kann dies jedoch auch nach diesem Datum tun (bis zu 18 Wochen). Ein Schwangerschaftsabbruch nach 18 Wochen bedarf der Zustimmung des Sozialministeriums.
»Niederlande - Abtreibung ist für jede Frau hier eine Privatsache. Offiziell ist eine Abtreibung auf Abruf bis zum dritten Monat des fetalen Lebens eines Kindes in der Praxis zulässig - sogar bis zu 24 Wochen und oft sogar später.