Bitte beantworten Sie die Frage, wann ich berechtigt bin, einen Krankenwagen zu rufen.
Wir rufen einen Krankenwagen nur in Situationen an, in denen eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder Notfälle besteht, die zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können (bei uns oder bei anderen). Wir können über einen plötzlichen Ausnahmezustand sprechen, wenn es um Folgendes geht: - Bewusstlosigkeit, - Bewusstseinsstörung, - Krämpfe, - plötzliche, akute Schmerzen in der Brust, - Herzrhythmusstörungen, - schwere Atemnot, - plötzliche akute Bauchschmerzen, - anhaltendes Erbrechen, - schnell fortschreitende Wehen, - akute und schwere allergische Reaktionen (Hautausschlag, Atemnot) infolge der Einnahme eines Arzneimittels, eines Bisses oder eines Stichs durch giftige Tiere, - Vergiftung mit Arzneimitteln, Chemikalien oder Gasen, - ausgedehnte Verbrennungen, - Hitzschlag, - Körperkälte, - elektrischer Schlag, - Ertrinken oder Ertrinken, - Aggression durch Geisteskrankheit, - Selbstmordversuch, - Sturz aus großer Höhe, - ausgedehnte Wunde infolge eines Traumas, - Trauma der unteren Gliedmaßen, die es unmöglich macht, sich unabhängig zu bewegen.
Bei Verkehrsunfällen, Fußgängerzonen und Ertrinken sollte ein Krankenwagen gerufen werden. In anderen Fällen kann der Dispatcher die Ankunft des Krankenwagens verweigern und den Anrufer zurück in die Klinik schicken. Abhängig von der Verfügbarkeit und dem gemeldeten Problem kann der Patient einen Krankenwagen entweder mit einem Basisteam (mit Rettungskräften oder Krankenschwestern) oder einem Spezialisten (ein Arzt reist zusätzlich) erwarten. Das medizinische Personal hilft Ihnen vor Ort und bringt Sie bei Bedarf ins Krankenhaus.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der Rettungsdienste (Journal of Laws 2009 Nr. 139, Punkt 1137)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.