Ab Samstag, dem 8. August, werden einige Poviats kleinere oder größere Einschränkungen in Bezug auf das Coronavirus einführen. Sehen Sie, welche Landkreise sich in der gelben Zone und welche in der roten Zone befinden.
Ab dem 8. August werden einige Poviats in unserem Land als gelb markiert - in ihnen gelten weniger strenge Beschränkungen und in einigen als rot - es werden strengere Beschränkungen gelten.
Die Regierung beschloss, diesen Schritt zu tun, nachdem die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen in einigen Landkreisen gefährlich gestiegen war. Die Beschränkungen gelten hauptsächlich für Poviats in den folgenden Woiwodschaften: Wielkopolskie, Małopolskie, Łódzkie, Śląskie, Świętokrzyskie und Podkarpackie.
Welche Poviats sind das?
Die folgenden Poviats sind gelb markiert:
- Wieruszowski,
- Jastrzebie Zdroj,
- Jarosławski,
- Żory,
- Kępiński,
- Przemyśl,
- Cieszyn,
- Pińczów,
- Oświęcim,
- Industrie.
Welche Einschränkungen gelten für sie?
- Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen und Filmvorführungen in Kinos sind nur mit 25 Prozent der Teilnehmer möglich.
- Eine Person pro vier Quadratmeter Fläche kann in den Räumlichkeiten und im Garten bleiben.
- Bis zu 100 Personen können an Familienfeiern wie Hochzeiten teilnehmen.
- In Vergnügungsparks und Vergnügungsparks darf eine Person 10 Quadratmeter Fläche abdecken.
- Die Regeln für Einschränkungen in Kirchen, das Tragen von Masken oder im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden sich jedoch nicht ändern.
Die folgenden Poviats sind rot markiert:
- Ostrzeszów,
- nowosądecki,
- Nowy Sącz,
- Wielinski,
- Pszczyna,
- Ruda Slaska,
- Rybnik,
- Rybnik,
- wodzisławski.
Welche Einschränkungen gelten für sie?
- Die Einführung des obligatorischen Tragens der Maske überall.
- Verbot der Organisation von Kongressen, Messen und kulturellen Veranstaltungen.
- Sportveranstaltungen finden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
- Schließung von Turnhallen und Kinos.
- Schließung von Jahrmärkten, Vergnügungsparks, Freizeitparks und Sanatorien.
- Eine Person pro vier Quadratmeter Fläche kann in den Räumlichkeiten und im Garten bleiben.
- Bis zu 50 Personen können an Familienfeiern wie Hochzeiten teilnehmen.
- Begrenzung der Anzahl der Personen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, auf 50 Prozent. Sitze.
- Pro vier Quadratmeter Tempelfläche ist eine Person in den Kirchen zugelassen. Wenn die religiöse Veranstaltung im Freien stattfindet, können bis zu 150 Personen teilnehmen.
Karte der Landkreise nach Kategorie der COVID-19-Beschränkungen. #Coronavirus
Liste der Einschränkungen https://t.co/VAAALIZ0zt
Erklärung https://t.co/7rYMI4owtP pic.twitter.com/YnFgJ7Mg2l - Gesundheitsministerium (@MZ_GOV_PL) 6. August 2020