Die meisten Menschen wissen, dass ehrenamtliche Blutspender als Dank für ihre selbstlose Hilfe Ansprüche erhalten. Und wie ist es mit Knochenmarkspendern, die hämatopoetische Stammzellen für einen Patienten mit Blutkrebs gespendet haben? Sie haben auch Privilegien!
Wenn der Spender Knochenmark oder Stammzellen gespendet hat, hat er Anspruch auf die im polnischen Recht vorgesehenen Privilegien. Jeder Spender erhält einen Ausweis und einen Ausweis eines Transplantationsspenders, der im Sammelzentrum übergeben wird. Unter den Spendern gibt es Menschen, die mindestens zweimal Knochenmark oder andere regenerierende Zellen und Gewebe gespendet haben und so zu verdienstvollen Transplantatspendern wurden. Der Personalausweis und das Abzeichen eines Verdiensttransplantationsspenders werden vom Gesundheitsministerium ausgestellt und einmal im Jahr während eines offiziellen Treffens vorgelegt.
Medizinische Versorgung - überspringen Sie die Warteschlange
Sowohl der Transplantationsspender als auch der verdienstvolle Transplantationsspender haben das Recht, außerhalb der Reihenfolge ambulante Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen, die Folgendes umfassen: fachliche Beratung, diagnostische Tests, ambulante Behandlungsverfahren sowie andere Dienstleistungen - z. B. Rehabilitation (Gesetz von 27) August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste). Dies bedeutet, dass der Transplantationsspender und der Transplantationsverdienstspender aus der Reihenfolge der Warteliste akzeptiert werden. Ein medizinischer Dienst wird in der Regel an dem Tag erbracht, an dem der Spender um Hilfe bittet, oder an einem anderen Datum. In diesem Fall wird der Spender auch außerhalb der Reihenfolge akzeptiert. Es ist wichtig, dass der Gesundheitsdienst nicht später als innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum der Benachrichtigung erbracht wird.
Kostenlose Drogen
Ein verdienstvoller Transplantationsspender hat auch das Recht auf eine kostenlose (bis zur im Gesetz vorgesehene Finanzierungsgrenze) Lieferung von Arzneimitteln, die unter die Liste der erstatteten Arzneimittel und die Liste der Arzneimittel fallen, die im Zusammenhang mit Blutspenden verwendet werden können, d. H. Vitaminpräparate, Folsäure und Eisen ( Verordnung des Gesundheitsministers vom 3. Februar 2010 über die Liste der Medikamente für den Empfänger, der den Titel eines verdienstvollen Ehrenblutspenders oder eines verdienstvollen Transplantationsspenders trägt, Journal of Laws Nr. 23, Punkt 119). Das Dokument, das zur Nutzung dieser Berechtigungen berechtigt, ist ein Rezept und ein Personalausweis eines Distinguished Transplant Donor. Unter http://bil.aptek.pl/servlet/pacjent/fupraw kann der Spender nach einem Medikament und der Höhe seiner Erstattung suchen (Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Mai 2011 über die Erstattung von Drogen, Lebensmitteln für bestimmte Ernährungszwecke). und medizinische Geräte).
Öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrkarte
Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in einer bestimmten Stadt sollten Knochenmarkspender prüfen, ob sie ein Ticket benötigen, da sie an vielen Orten in Polen das Recht haben, kostenlos zu reisen! Transplantationsspender haben die Möglichkeit, in Białystok, Tarnobrzeg, Zielona Góra, Breslau und in Słupsk kostenlos zu reisen. Die Jahreskarte für den Transplantationsspender beträgt 50 PLN.
Verdienstvolle Transplantationsspender können die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen in: Warschau, Białystok, Lublin, Biała Podlaska, Posen, Elbląg, Rzeszów und Breslau.
Die Rechte zur Nutzung des freien Reisens sind immer in gesonderten Vorschriften der Beförderer beschrieben. Daher lohnt es sich für Knochenmarkspender, dieses Dokument zu lesen. Um die Freifahrt nutzen zu können, müssen Sie ein Dokument vorlegen, das die Berechtigung bestätigt (Karte eines Transplantationsspenders oder Karte eines angesehenen Transplantationsspenders), und ein weiteres Dokument, das die Identität des Spenders bestätigt.
Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem Inkassoprozess
Es ist erwähnenswert, dass alle Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren der Knochenmark- oder hämatopoetischen Stammzellentnahme von der DKMS-Stiftung übernommen werden, d. H. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise zur Erstuntersuchung und Entnahme. Die gleichen Bedingungen gelten für Personen, die sich bereit erklärt haben, an dem Verfahren teilzunehmen, aber aus verschiedenen Gründen nicht zum Herunterladen qualifiziert waren.
Der Abholtag ist für jeden Spender ein besonderer Moment, damit er eine Begleitperson mitnehmen kann - die Kosten für Reise und Hotelaufenthalt werden von der DKMS-Stiftung übernommen.
Quelle: Pressematerial der DKMS-Stiftung.