Ab morgen sind die Grenzen offen, Reisen sind möglich und die Quarantänepflicht wird aufgehoben. Was musst du wissen?
Gemäß den neuen Vorschriften werden die Verkehrsbeschränkungen an der Binnengrenze - mit EU-Ländern - aufgehoben. Eine Reihe von Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Personen, die aus Russland, der Ukraine und Weißrussland nach Polen einreisen, wurden ebenfalls aufgeführt.
Die am Freitag im Journal of Laws veröffentlichte Änderung der Verordnung vom 13. März über die vorübergehende Aussetzung oder Begrenzung des Grenzverkehrs an bestimmten Grenzübergängen hebt die Verkehrsbeschränkungen an den Grenzen zu Deutschland, der Tschechischen Republik, Litauen, der Slowakei sowie Beschränkungen an Luft- und Seeübergängen auf.
Dem Dokument zufolge wurden die Beschränkungen für Überfahrten mit Litauen ab Freitag ab aufgehoben 9, und die übrigen Bestimmungen der Verordnung treten am Samstag in Kraft.
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Wer kann nach Polen kommen?
Gemäß den geänderten Bestimmungen können polnische Staatsbürger über die Außengrenze - mit Russland, Weißrussland und der Ukraine - nach Polen einreisen sowie Ausländer, die Ehepartner oder Kinder polnischer Staatsbürger sind oder unter ständiger Obhut bleiben. Die Einreise ist auch für Ausländer mit Polekarte sowie für Personen mit diplomatischem Rang und deren Familienangehörige möglich.
Das Einreiserecht wird auch Ausländern gewährt, die das Recht auf dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt in Polen haben, sowie Ausländern, die das Recht haben, in Polen zu arbeiten.
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Ausländer, die Fahrer des Personen- und Güterverkehrs sind, Geschäftsreisen durchführen und Straßenverkehr im Rahmen des internationalen Straßenverkehrs oder des internationalen kombinierten Verkehrs durchführen und mit anderen Transportmitteln als dem für den Straßenverkehr verwendeten Fahrzeug durch Polen reisen, können ebenfalls die Grenze überqueren. den Zweck der Ruhe und nach einer Pause im Ausland.
Grenze zur EU
Studierende und Studierende, die hier studieren, können auch über die Außengrenze nach Polen einreisen sowie: Bürger der EU und der EFTA-Mitgliedstaaten - Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie deren Ehepartner und Kinder, die durch Polen an den Ort reisen Wohnsitz oder Aufenthalt. Diese Möglichkeit steht auch Ausländern mit einer ständigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis für Langzeitaufenthalte aus diesen Ländern zusammen mit ihren Ehepartnern und Kindern zur Verfügung.
Aufgrund der Änderung der Regierungsverordnung über die Einführung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Epidemie wird der Verkehr von Personenzügen über die Außengrenze bis auf weiteres ausgesetzt. Personen, die über die Außengrenze nach Polen einreisen, müssen an der Grenze weiterhin Informationen über die Adresse ihres Wohnortes oder Aufenthalts in Polen, wo sie der Quarantänepflicht unterliegen, sowie eine Kontakttelefonnummer angeben.
Quarantäne?
Gemäß der Verordnung gilt die obligatorische Quarantäne nicht für den Fall, dass die polnische Außengrenze im Rahmen beruflicher Tätigkeiten überschritten wird, z. von: Besatzung von Flugzeugen, Fischern und Seeleuten, Straßenverkehrsfahrern oder Besatzungsmitgliedern.
Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Quarantäne auch Personen, die die Außengrenze überschreiten, nicht auferlegt, auf einer Farm auf beiden Seiten der Grenze zu arbeiten, Soldaten der polnischen Streitkräfte oder Soldaten alliierter Streitkräfte sowie Beamte der Polizei, des Grenzschutzes, des Zoll- und Finanzdienstes der staatlichen Feuerwehr (SOP) , ITD-Inspektoren, die offizielle Aufgaben ausführen. Sie werden auch in der Lage sein, die Grenze ohne Quarantäne zu überschreiten, z. Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Ämter sowie Mitglieder ihrer Familien.
Die Quarantäne muss auch nicht von Ausländern durchgeführt werden, die die Außengrenze überschreiten und über Polen zu ihrem Wohnort in der EU oder den EFTA-Mitgliedstaaten gelangen, wenn sie in diesen Ländern eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis für Langzeitaufenthalte haben.
Schüler und Studenten, die in Polen studieren, werden ebenfalls nach Polen einreisen (ohne Quarantäne beim Überqueren der Außengrenze), aber an der Grenze müssen sie Dokumente vorlegen, die bestätigen, dass sie in Polen studieren.