In welchen Fällen kann ein Hausarzt eine Überweisung für diagnostische Tests ablehnen?
Der Arzt kann sich weigern, Sie auf diagnostische Tests zu verweisen, wenn er entscheidet, dass die Zweckmäßigkeit dieser Tests aus gesundheitlicher Sicht des Patienten nicht gerechtfertigt ist. Es ist das Ergebnis der Wünsche des Patienten hinsichtlich seiner Umsetzung, aber es ist kein gerechtfertigtes Bedürfnis. Eine Überweisung für kostenlose diagnostische Tests, die im Katalog der diagnostischen und therapeutischen Dienstleistungen enthalten sind, wird von einem Spezialisten oder Hausarzt mit Angabe des Leistungsortes ausgestellt. Der Arzt sollte den Patienten für diagnostische Tests im Zusammenhang mit der Überweisung des Patienten an ein Krankenhaus oder eine Fachklinik überweisen, wenn solche Tests erforderlich sind, um die Ursachen der fachärztlichen Behandlung zu bestätigen. Das Gesetz über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste gewährt den Empfängern das Recht auf Gesundheitsdienste zur Erhaltung der Gesundheit, zur Vorbeugung von Krankheiten und Verletzungen, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung, Pflege, Prävention und Verringerung von Behinderungen. Innerhalb dieser Grenzen und zu den im Gesetz festgelegten Bedingungen haben die Begünstigten Anspruch auf unter anderem: - Grundversorgung (Gesundheitsvorsorge), Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Pflege im Bereich der Allgemeinmedizin, Familienmedizin und Pädiatrie, die im Rahmen der ambulanten Gesundheitsversorgung erbracht werden; - hochspezialisierte Dienstleistungen, - Betreuung einer schwangeren Frau, Geburt, Wochenbett und Stillen - Spa-Behandlung, - Lieferung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Hilfsmitteln - Sanitärtransport - medizinische Rettung. Rechtsgrundlage: Gesetz über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienstleistungen (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.