Stellen Sie im Urlaub sicher, dass Sie über Dokumente verfügen, die möglicherweise erforderlich sind, wenn Sie oder jemand in Ihrer Familie während Ihres Urlaubs krank werden. Was wird für die Behandlung in den Ferien in Polen und im Ausland benötigt?
Urlaubsbehandlung in Polen
Wenn Sie zum Arzt gehen, sollten Sie ein Dokument bei sich haben, das Ihren Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung belegt. Es könnte sein:
- eine vom Arbeitgeber abgestempelte Versicherungskarte,
- Rente oder Altersrente,
- Schulausweis,
- Studentenausweis,
- magnetischer Ausweis,
- jeder andere Nachweis über die Zahlung der Krankenkassenprämie.
Denken Sie jedoch daran, dass Sie bei Zahnschmerzen nur Nothilfe erhalten!
Behandlung in der Kolonie und im Lager
Der Veranstalter ist für die medizinische Versorgung in den Lagern und Kolonien verantwortlich. Er muss einen Kolonialarzt oder eine Krankenschwester beauftragen, um Erste Hilfe zu leisten. Bei Bedarf können Kinder auch ihren örtlichen Hausarzt konsultieren. Diese Hilfe ist kostenlos.
Denken Sie vor dem Urlaub daran, eine Bescheinigung zu erhalten, aus der hervorgeht, dass das Kind keine gesundheitlichen Kontraindikationen für die Teilnahme an einem Sommercamp oder einem Camp hat. Dieses Zertifikat ist ebenfalls kostenlos und wird von Ihrem Arzt ausgestellt.
Behandlung im Ausland - in Europa
Wenn Sie in einen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz, reisen, müssen Sie eine europäische Krankenversicherungskarte erwerben. Sie erhalten es, nachdem Sie den Antrag auf die Karte (persönlich, schriftlich oder per Fax) bei der Provinzfiliale des Nationalen Gesundheitsfonds an Ihrem Wohnort eingereicht haben.
- Personen, die bei der Nationalen Krankenkasse versichert sind, haben Anspruch auf die Europäische Krankenversicherungskarte. Jede versicherte Person erhält ihre eigene Karte. Wenn Sie also mit einer vierköpfigen Familie in den Urlaub fahren, sollte jeder, einschließlich der Kinder, einen EHIC erhalten.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte steht Personen nicht zur Verfügung, die beispielsweise in einem anderen Mitgliedstaat ihre Arbeit aufgenommen haben oder deren Versicherung im Nationalen Krankenversicherungsfonds abgelaufen ist.
- Die EHIC ist kein Versicherungsnachweis beim Nationalen Gesundheitsfonds, der Sie zu Gesundheitsdiensten in Polen berechtigt. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie bei der NFZ versichert sind, die EHIC nur in anderen Mitgliedstaaten nutzen können.
- Zeigen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte direkt bei der Gesundheitseinrichtung (Arzt oder Krankenhausverwaltung) vor. In einigen Ländern ist ein zusätzlicher Ausweis erforderlich (Reisepass wird bevorzugt).
- Wenn Sie im Ausland Informationen benötigen, können Sie sich an die nächstgelegene Krankenkasse wenden. Die Namen und Adressen sowie die Gesundheitsdienste, auf die Sie Anspruch haben, finden Sie auf der Website des Nationalen Gesundheitsfonds
- Wenn Sie auf Reisen Nierendialyse oder Sauerstoff benötigen, müssen Sie diese Leistungen mit der Gesundheitseinrichtung vereinbaren, in der Sie sich vor Reiseantritt aufhalten werden.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt nicht die Kosten für den Krankentransport nach Polen und die Gebühren für Gesundheitsdienstleistungen ab, die in den meisten Ländern vom Nationalen Gesundheitsfonds erhoben werden. Um diese Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, eine zusätzliche private Versicherung abzuschließen. Sie müssen auch eine private Versicherung abschließen, wenn Sie in andere Länder als den EWR und die Schweiz reisen.
- EU-Vorschriften gelten auch für die französischen Gebiete: Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Pierre-et-Miquelon und Französisch-Guayana; Portugiesisch: auf den Azoren und auf Madeira; Spanisch: Mallorca und die Kanarischen Inseln.
- Gemeinschaftsregeln gelten nicht in: Dänemark - Grönland und die Färöer sowie Großbritannien - Kanalinseln: Jersey, Guernsey, Alderney, Herm, Sark und die Isle of Man.
Erstattung von Krankheitskosten im Ausland
Wenn Sie in einem der EWR-Länder oder der Schweiz medizinische Kosten verursacht haben, können Sie eine Rückerstattung beantragen, unabhängig davon, ob Sie Ihre EHIC-Karte im Ausland bei sich hatten. Denken Sie jedoch daran, dass die Versicherten in den meisten Ländern einen Teil der Behandlungskosten aus eigenen Mitteln übernehmen. Dies sind Gebühren, die nicht vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet werden.
Um eine Erstattung zu erhalten, reichen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Provinzfiliale des Fonds oder einen Antrag auf Krankenversicherung ein. Die Zweigstelle prüft, ob Sie zum Zeitpunkt der Gewährung der Leistungen beim Nationalen Gesundheitsfonds versichert waren oder Anspruch auf Gesundheitsleistungen hatten und ob Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt haben.
Die Dokumente, die Ihrer Bewerbung beigefügt werden sollten, variieren je nach Land, in dem Sie behandelt wurden.
Senden Sie alle Rechnungen mit der Anwendung. Wenn eines der erforderlichen Dokumente nicht vorhanden ist, müssen Sie die Verweigerung der Erstattung der Leistung berücksichtigen.