Hallo, ich habe ein Problem. Ich bin im neunten Monat schwanger. Nach sieben Jahren Verlobung bestreitet der Vater des Kindes das Kind. Er will nicht einmal wissen, was er haben wird. Ich weiß nicht, was ich in dieser Situation tun soll. Wie kann ich meine Vaterschaft beweisen? Ich bitte um Rat.
Vaterschaft kann vor allem vor Gericht nachgewiesen werden. Die Mutter des Kindes hat immer das Recht, das Gericht zu ersuchen, die Vaterschaft festzustellen. In einer Situation, in der es nur einen potenziellen Vaterkandidaten gibt, ist die Situation nicht kompliziert.
Zunächst wird das Gericht Gentests anordnen, um auszuschließen, dass die Person nicht der Vater des Kindes sein kann. Solche Tests begründen die Vaterschaft mit einer Wahrscheinlichkeit von 99%, schließen eine solche Möglichkeit jedoch zu 100% aus. Auf der Grundlage dieser Forschung kann daher festgestellt werden, wer der Vater des Kindes ist.
In Übereinstimmung mit dem Familien- und Vormundschaftskodex des Gerichts kann das Kind, seine Mutter und der mutmaßliche Vater des Kindes die Vaterschaft beantragen. Weder die Mutter noch der mutmaßliche Vater dürfen jedoch einen solchen Antrag stellen, nachdem das Kind gestorben ist oder das Alter der Mehrheit erreicht hat.
Ein Kind oder eine Mutter erhebt Klage gegen den mutmaßlichen Vater und wenn dieser tot ist - gegen den vom Vormundschaftsgericht ernannten Vormund.
Es wird angenommen, dass der Vater des Kindes einer ist, der frühestens am 300. und spätestens am einhunderteinundachtzigsten Tag vor der Geburt des Kindes Verkehr mit der Mutter des Kindes hat.
Die Tatsache, dass die Mutter während dieser Zeit Verkehr mit einem anderen Mann hatte, kann nur dann ein Grund sein, die Vermutung zu widerlegen, wenn die Umstände zeigen, dass die Vaterschaft eines anderen Mannes wahrscheinlicher ist.
Rechtsgrundlage: Das Familien- und Vormundschaftsgesetz (Journal of Laws of 2012, Punkt 778, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.