Der Aufenthalt in einem Spa-Sanatorium ist auch bei Überweisung teilweise kostenpflichtig - Sie zahlen einen Teil der Kosten für Verpflegung und Unterkunft aus eigener Tasche. Der Zuschlag variiert je nach Anzahl der Personen im Zimmer, den sanitären Einrichtungen und der Jahreszeit. Die Behandlung erfolgt im Rahmen eines Urlaubs.
Ein Aufenthalt in einem Sanatorium ist nicht völlig kostenlos - jeder Patient verursacht zusätzliche Kosten. Die Gebühr wird vor Beginn des Aufenthalts, spätestens am ersten Tag des Aufenthalts, erhoben. Wofür und wie viel müssen Sie bezahlen, wenn Sie sich für eine Behandlung in einem Sanatorium entscheiden?
Sanatorium: Wer bezahlt was?
Der Fonds zahlt für die medizinische Versorgung und drei Arten von Behandlungen. Sie können zusätzliche Behandlungen in Anspruch nehmen, diese jedoch aus eigener Tasche bezahlen. Das gleiche wie die Reise zum Sanatorium und zurück. Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren können mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten ins Sanatorium gehen, aber die Begleitperson trägt die volle Bezahlung für ihren Aufenthalt. Sie zahlen auch eine Spa-Gebühr von nicht mehr als 3,33 PLN pro Tag.
Die zweite Periode ist teurer - vom 1. Mai bis 30. September, während sie in der ersten Abrechnungsperiode vom 1. Oktober bis 30. April billiger ist.
Die Bezahlung für einen Aufenthalt in einem Spa-Sanatorium hängt von der Abrechnungssaison ab, in der die Behandlung stattfindet. Wenn Ihr Aufenthalt in einem Spa-Sanatorium in zwei Abrechnungsperioden fällt, wird der Betrag der Teilzahlung unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage in einer bestimmten Abrechnungssaison berechnet.
Die Höhe der Zuschläge für Unterkunft und Verpflegung im Sanatorium
Die Teilzahlung für die Kosten für Verpflegung und Unterkunft im Spa-Sanatorium für einen Tag Aufenthalt beträgt:
- Einzelzimmer mit Bad
in der Saison 34,50 PLN in der Nebensaison 27,50 PLN
- Einzelzimmer Studio
in der Saison 31,50 PLN in der Nebensaison 22 PLN
- Einzelzimmer ohne Bad
28 PLN in der Nebensaison 21 PLN
- 2-Bettzimmer mit Bad
in der Saison 23 PLN in der Nebensaison 16,50 PLN
- Studio mit 2 Betten
in der Hochsaison 21 PLN in der Nebensaison 14 PLN
- 2-Bett-Zimmer ohne Bad
in der Hochsaison 16,50 PLN in der Nebensaison 12 PLN
- Schlafsaal mit Bad
in der Saison 12,50 PLN in der Nebensaison 10,50 PLN
- Studio Schlafsaal
in der Saison 11,50 PLN außerhalb der Saison 10 PLN
- Schlafsaal ohne Bad
in der Hochsaison PLN 10 in der Nebensaison PLN 9
ProblemRücktritt oder Verkürzung des Aufenthalts im Sanatorium
Wenn Sie aus einem Sanatorium ausscheiden, müssen Sie so bald wie möglich ein Schreiben an den Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) senden, um den Rücktritt zu rechtfertigen. Wenn dies gerechtfertigt ist (z. B. ein zufälliger Unfall, eine plötzliche Krankheit, die durch ein ärztliches Attest bestätigt wird), legt der Nationale Gesundheitsfonds einen neuen Termin für Ihren Besuch im Kurort fest. Wenn der Nationale Gesundheitsfonds Ihre Rechtfertigung nicht berücksichtigt, müssen Sie eine neue Überweisung von einem Arzt beantragen.
Bei einer Verkürzung des Aufenthalts im Spa-Sanatorium reduziert sich der Betrag der Teilzahlung, wenn die Verkürzung des Aufenthalts stattgefunden hat:
1) aus Gründen, die dem Sanatorium zuzuschreiben sind,
2) aufgrund einer Krankheit, die es unmöglich macht, den Aufenthalt im Sanatorium fortzusetzen,
3) aus Gründen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, einschließlich der dokumentierten Krankheit oder des Todes eines Mitglieds Ihrer unmittelbaren Familie und der von Ihnen betreuten Person - wobei der Betrag das Produkt aus der Anzahl der Tage ist, die den vollen Tagen entsprechen, für die der Aufenthalt verkürzt wurde, und der Zahlung (in der Tabelle aufgeführt).
Wenn Sie Ihren Aufenthalt im Spa-Sanatorium aus anderen als den genannten Gründen verkürzen, werden Ihnen die vollen Kosten berechnet.
Was bekommen Sie im Sanatorium?
Am ersten Tag Ihres Aufenthalts haben Sie einen Termin mit einem Arzt, der nach Besichtigung Ihrer Tests und Gesprächen mit Ihnen geeignete medizinische Behandlungen empfiehlt. Sie haben auch Anspruch auf:
- ärztliche Erstuntersuchung
- täglicher Zugang zu medizinischer und pflegerischer Versorgung und wöchentliche ärztliche Untersuchung
- ärztliche Abschlussuntersuchung
- Nicht weniger als 3 körperliche Behandlungen pro Tag an 6 Behandlungstagen pro Woche
- Möglichkeit, zusätzliche Behandlungen zu kaufen
- die Möglichkeit der Verschreibung von Arzneimitteln
- Diätmahlzeiten
- Notfallmedikamente im Notfall
Basierend:
Art. 33 Sek. 3, 4 des Gesetzes vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der geänderten Fassung)