Wird Zahnersatz vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet?
JA. Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung ist die Ergänzung fehlender Zähne durch eine Teilprothese nur durch gerade gebogene Verschlüsse im Bereich von 5 bis 8 fehlenden Zähnen in einem Zahnbogen eine vom Nationalen Gesundheitsfonds finanzierte Dienstleistung. Die Bestimmungen der Verordnung sehen keine Möglichkeit zur Herstellung einer zweiten Prothese vor, wenn die Frist von 5 Jahren nicht abgelaufen ist. Erwähnenswert ist auch, dass die folgenden Verfahren in der NFZ-Erstattung für medizinische Prothetikleistungen enthalten sind:
- Füllen der fehlenden Zähne mit einer Teilprothese mit nur einfachen Stoßverschlüssen im Bereich von mehr als 8 fehlenden Zähnen in einem Zahnbogen (einmal alle 5 Jahre);
- Versorgung des zahnlosen Kiefers mit vollständigem Zahnersatz im Kiefer, einschließlich eines funktionellen Abdrucks auf einem einzelnen Tablett (einmal alle 5 Jahre);
- Versorgung des zahnlosen Kiefers mit einem vollständigen Zahnersatz im Unterkiefer, einschließlich eines funktionellen Abdrucks auf einem einzelnen Tablett (einmal alle 5 Jahre);
- Wiederherstellung der Kaufunktion durch größere Reparatur von herausnehmbarem Zahnersatz mit Abdruck;
- vollständige indirekte Unterfütterung einer Prothese, einschließlich der Gestaltung der Peripherie für Oberkiefer und Unterkiefer.
Der Ersatz von Prothesen bedeutet nicht automatisch Verarbeitungsqualität und hohe Haltbarkeit.
Rechtsgrundlage: VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS vom 30. August 2009 über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung (Journal of Laws von 2009, Nr. 140, Punkt 1144, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.